GIS - Anwendung der reduzierten Steuersätze bzw. Nichtanwendung der erhöhten Steuersätze

Um die reduzierten GIS-Steuersätze anwenden zu können bzw. um die Nichtanwendung der erhöhten Steuersätze...

Veröffentlichungsdatum:

22.11.2022

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Um die reduzierten GIS-Steuersätze anwenden zu können bzw. um die Nichtanwendung der erhöhten Steuersätze sicherzustellen, ist es notwendig, dem Gemeindesteueramt die entsprechenden Mietverträge für Wohnungen sowie die Vertragsverlängerungen, -abmeldungen und Mietnachfolgen so bald als möglich vorzulegen.

Die Unterlagen können mittels E-Mail an die Adresse melanie.poehl@algund.eu übermittelt oder während der Öffnungszeiten im Rathaus abgegeben werden.

Kontakt

Steueramt

HANS-GAMPER-PLATZ 1, 39022 ALGUND+39 0473 262354info@algund.eu

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 11.03.2025, 17:44 Uhr

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