Unter Glückstopf versteht man den Verkauf von Losen, die aus Treffern und Nieten bestehen.
Der höchste erzielbare Betrag aus dem Verkauf darf 51.645,69 Euro nicht überschreiten.
Die Preise können nur aus beweglichen Gütern bestehen, ausgenommen Bargeld, öffentliche und private Wertpapiere, Kreditkarten und Edelmetalle in Barren.
Die Mitteilung ist 30 Tage vor der Veranstaltung an die Gemeinde zu richten.
Die Auslosung der Glückstöpfepreise unterliegt der Aufsicht eines Beauftragten der Gemeinde.