Wie vom Beschluss der Landesregierung vom 4. Juni 2024, Nr.435, vorgesehen, müssen die Teilnehmer an an Märkten (Flohmarkt, Themenmärkte wie Weihnachtsmarkt, usw.) nun in einer Datenbank erfasst werden.
Dadurch kann die korrekte Ausübung des sogenannten hobbymäßigen Verkaufs und Tauschs überwacht werden.
Der Erkennungsausweis für Hobbyisten kann mit dem beiliegenden Formular beantragt werden.
Kosten: Stempelgebühr von 2 x 16,00 €
Der Erkennungsausweis ist ab dem Ausstellungsdatum für vier Jahre gültig und berechtigt zu maximal 18 Teilnahmen an Märkten pro Jahr.